Kostenübernahme im Schadensfall
Sind Sie Unfallopfer, dann haben Sie als Geschädigter im Zusammenhang mit dem Unfall keine eigenen Kosten. Das regelt der Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Demnach steht Ihnen nach einem LKW-Unfall die Erstattung sämtlicher Kosten durch die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners zu. Zu diesen Aufwendungen gehören auch die finanziellen Ausgaben für einen unabhängigen Kfz-Unfallgutachter und Sachverständigen. Ist die Schuldfrage noch nicht endgültig geklärt, sollten Sie uns trotzdem als Ihren Automobilgutachter in Mainz beauftragen. Wir begutachten den Schaden für Sie. Wird eine Teilschuld festgestellt, beteiligt sich die gegnerische Versicherung ebenfalls an den Kosten. Dafür wird eine Quote ausgemacht. Haben Sie den Unfall selbst verschuldet, dann ist Ihre Kaskoversicherung für die Regulierung der Schäden an Ihrem LKW zuständig. Sie ersetzt im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags die Kosten für die Reparatur und das dafür notwendige Kfz-Gutachten. Als Ihr Sachverständiger in Mainz beraten wir Sie unabhängig von der Höhe des Schadens. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Formular auf unserer Webseite. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.