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Velo- und E-Bikegutachten
Unsere Erfahrung und Leidenschaft für Fahrräder bietet uns die solide Basis zur Beurteilung von Schadensfällen und für die UVV-Prüfung.
Egal ob Carbon-Rahmen, Sattelstütze oder Laufrad, ob Fahrrad-Verschleiß oder Material-Ermüdungs-Bruch: Wir kennen die Belastungen, individuelle Haltbarkeiten und besonderen Eigenschaften aller Fahrrad-Bauteile.
Wir erstellen Gutachten für die UVV-Prüfung und zur Regulierung von Haftpflichtschäden, Regulierung von Einbruch-Diebstahl-Schäden und Beweissicherung.
E‑Bikes werden immer beliebter: Über 7 Millionen motorisierte Räder gibt es Anfang 2021 in Deutschland (laut dem Statistischen Bundesamt).
Elektrofahrräder lassen sich grundsätzlich in drei Typen unterteilen: Das E‑Bike, das Pedelec und das S‑Pedelec. Die Bezeichnungen werden oft synonym verwendet – tatsächlich gibt es aber entscheidende Unterschiede zwischen den Rädern:
Das E‑Bike
Beim E‑Bike setzt man den Motor per Drehgriff oder Schaltknopf in Gang – in die Pedale zu treten ist gar nicht notwendig. Aus rechtlicher Sicht ist das E‑Bike darum als Leichtmofa bzw. Kleinkraftrad einzuordnen. E‑Bike-Fahrer benötigen für ihr Rad ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens einen Führerschein der Klasse AM. Für E‑Bikes mit einer Geschwindigkeit von über 20 km/h besteht eine Helmpflicht.
Das Pedelec
Das Pedelec dagegen gilt offiziell als Fahrrad. Sie benötigen daher weder eine Zulassung noch einen Führerschein dafür. Der an das Pedelec angeschlossene Elektromotor unterstützt den Fahrer zwar beim Radeln, in die Pedale treten ist aber weiterhin notwendig. Der Radler kann das Rad auch ohne Motor nutzen – dann funktioniert es wie ein herkömmliches Fahrrad. Der Motor darf nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h unterstützen. Fahren Sie schneller, so schaltet der Motor automatisch ab.
Das S‑Pedelec
Etwas anders ist die Lage beim S‑Pedelec, auch Pedelec S‑Klasse genannt. Es zeichnet sich dadurch aus, dass der Motor erst bei einer Geschwindigkeit von über 45 km/h abschaltet. Für diese Räder benötigen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM, eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Außerdem gilt hier die Helmpflicht.
Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) beim Fahrrad und Dienstfahrrad ist ein wichtiger Aspekt der betrieblichen Sicherheit. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Verkehrssicherheit ihrer Dienstfahrräder durch eine fachgerechte UVV-Prüfung zu gewährleisten. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern schützt das Unternehmen auch vor rechtlichen Konsequenzen im Falle eines Unfalls.
Warum ist die UVV-Prüfung für Fahrräder, Dienstfahrräder, Speed & E -Pedelec wichtig? Hier geht es zu den weiteren Informationen.
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